Überwachung und Expertise

Expertise
Übergabe einer Expertise. Quelle: BGR


Die Kontrolle der Einhaltung des Kernwaffenteststoppvertrags ist den Signatarstaaten bzw. den nationalen Datenzentren vorbehalten. Somit liegt es in der Verantwortung der BGR , einen möglichen Verstoß aufzudecken und nachzuweisen. Um dies sicherzustellen, liegt ein Schwerpunkt der Arbeiten auf der Identifikation von Explosionen.

Teil dieser Aufgabe ist die kontinuierliche Überwachung der bekannten und potenziellen Kernwaffentestgebiete. Für die Bewertung der Ereignisse spielt die Beobachtung der natürlichen Seismizität in diesen Gebieten eine zentrale Rolle, da an Hand der seismischen Registrierungen zwischen Erdbeben und Sprengungen unterschieden werden kann. Bei einem verdächtigen Ereignis wird das Ergebnis der Untersuchung zu der Ursache und den möglichen Auswirkungen in einer Stellungnahme für die Bundesregierung erstellt.

Kann die Ursache eines Ereignisses nicht geklärt werden, sieht der Vertrag eine vor Ort Inspektion vor. Innerhalb Deutschlands übernimmt die BGR die Begleitung des Inspektionsteams und stellt im Falle einer exterritorialen Inspektion Experten zur Verfügung.


An Hand der seismischen Signale können Nuklearexplosionen und Erdbeben unterschieden werden, wie an dem Beispiel für eine Region in China zu sehen ist. Augenscheinlichster Unterschied zeigt sich bei den Oberflächenwellen im hinteren Teil des Seismogramms, die bei der Kernexplosion im Gegensatz zum Erdbeben vollständig fehlen.
Quelle: BGR

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